WERU LEXIKON W - Alles Wissenswerte an einem Ort

Wärmeausdehnung

Unter Wärmeausdehnung (auch thermische Expansion) versteht man die Änderung der geometrischen Abmessungen (Länge, Flächeninhalt, Volumen) eines Körpers, hervorgerufen durch eine Veränderung seiner Temperatur.

Bei Fenster- und Türelementen sind für typische mitteleuropäische Temperaturdifferenzen folgende Längenänderungenanzunehmen:

PVC weiß 1,6 mm/m
PVC farbig 2,4 mm/m
Aluminiumverbundprofil hell 1,2 mm/m
Aluminiumverbundprofil dunkel 1,3 mm/m

Die Wärmeausdehnung der beim Einbau verwendeten Materialien und Farben sind zu beachten. Bei der Montage der Elemente in den Baukörper sind Dehnfugen und Dehnstöße zu berücksichtigen. Fenster- und Türelemente sollten die nachfolgend angegebenen maximalen Kantenlängen nicht überschreiten, wenn eine thermische Belastung (Sonneneinstrahlung) nicht ausgeschlossen werden kann.

Maximale Kantenlänge von mehrteiligen Fensterelementen:
Ausführung in weiß und cremeweiß: 4000 mm
Ausführung in Farbe (kaschiert, lackiert): 3000 mm

Maximale Kantenlänge bei einteiligen Fensterelementen (Festverglasung):
Ausführung in weiß und cremeweiß: 3000 mm
Ausführung in Farbe (kaschiert, lackiert): 2500 mm

Wärmebrücke

Eine Wärmebrücke (oft fälschlicherweise als Kältebrücke bezeichnet) ist ein Bereich in Bauteilen eines Gebäudes, durch den die Wärme schneller nach außen transportiert wird, als durch die anderen Bauteile. Im Bereich von Wärmebrücken sinkt im Winter die raumseitige Oberflächentemperatur von Bauteilen ab. Bei Unterschreiten der Taupunkttemperatur fällt Tauwasser (Kondenswasser) aus. An Wärmebrücken besteht die Gefahr von Schimmelbildung. Diese tritt nicht erst bei Tauwasserausfall, sondern bereits bei einer (durch die Oberflächentemperatur bedingten) relativen Luftfeuchte von mehr als 80 % an der Wand auf. Wärmebrücken führen zudem zu höherem Heizwärmebedarf und damit zu höheren Heizkosten. (Quelle: Wikipedia)

Wärmedämmung

Wärmedämmung wird unter Anderem eingesetzt, um den Heizwärmebedarf von Gebäuden zu minimieren. Dabei geht es um die Wärmedämmung der Gebäudefassade und um wärmedämmende Fenster und Türen.

Die gesetzlichen Mindestanforderungen für Wärmedämmung bei Fenstern, Fenstertüren und Haustüren ist im Gebäudeenergiegesetzt (GEG) geregelt.

 

Wärmeschutzglas

Spezial-Isolierglas mit erheblich verbessertem U-Wert. Meist 3-Scheiben-Isolierglas mit einer oder zwei bedampften Innenscheiben und gasgefülltem Scheiben-Zwischenraum.

Beispielsweise WERU-SupraTherm: die Option für eine Wärmedämmung mit einem Ug-Wert von 0,5 W/(m2K).

Wärmeschutzverglasung

Bei der Wärmeschutzverglasung wird eine der Glasscheiben mit einer hauchdünnen unsichtbaren Metallschicht bedampft. Sie lässt die kurzwelligen Lichtstrahlen in den Wohnraum hinein und reflektiert die langwelligen Wärmestrahlen aus dem Wohnraum wieder nach innen. Wärme gelangt von außen hinein und kann nicht mehr entweichen. Während der Ug-Wert den Verlust der Wärmeenergie nach außen definiert, beschreibt der g-Wert, wie viel Energie durch das Sonnenlicht nach innen gelangt. Je höher also der g-Wert, desto höher die Energiegewinn durch die einstrahlende Sonne. Mit einem niedrigen Ug-Wert und einem g-Wert (abhängig von der Verglasung) von bis zu 60 % schaffen Weru-Fenster ein angenehmes Wohnklima ohne Kältezonen.

Wetterschenkel

Profilgestaltung des Fenster- und Türflügels im unteren Bereich, als Tropfkante und Überstand über den unteren Blendrahmen.

Seit 1. November 2020 ersetzt durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) trat am 1. Februar 2002 in Kraft. Ihr Ziel war eine Energieeinsparung von bis zu 30 % gegenüber der früher gültigen Wärmeschutzverordnung von 1995. Erreicht werden sollte dies mit einem „verschärften Standard“ für die Wärmedämmung am gesamten Gebäude (Umhüllungsflächen).

Die Energieeinsparverordnung ersetzte die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) und fasst diese zusammen. Ihre erste Fassung trat am 1. Februar 2002 in Kraft, die zweite Fassung (EnEV 2004) 2004. Zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde eine Neufassung erstellt, die seit dem 1. Oktober 2007 gültig ist. Am 01.10.2009 wurde die EnEV abermals novelliert, die U-Werte wurden für den Neubau aber auch für bestehende Gebäude nach unten korrigiert.

Für alle Gebäude, die beheizt/klimatisiert werden, gilt seit 1. November 2020 das Gebäudeenergiegesetzt (GEG). Es beinhaltet hauptsächlich Vorgaben zu Wärmedämmstandard und Heizungstechnik eines Gebäudes. Als maximal zulässiger U-Wert ist dort für Fenster 1,3 W/(m2K) und Haustüren 1,8 W/(m2K) festgelegt.

Das GEG verbindet die Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Energieeinsparungsgesetztes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetztes (EEWärmeG) zu einer Vorschrift und löst diese ab.